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   LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 165/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,2783
LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 165/11 B ER (https://dejure.org/2011,2783)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02.11.2011 - L 8 SO 165/11 B ER (https://dejure.org/2011,2783)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02. November 2011 - L 8 SO 165/11 B ER (https://dejure.org/2011,2783)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs - fehlender Anordnungsgrund - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung - Entscheidung der Eltern über schulischen Lernort nach EUG BY ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Sozialhilfeanspruch zur Finanzierung eines Gebärdensprachdolmetschers für den Grundschulbesuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Eingliederungshilfe als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Eingliederungshilfe als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung, 08.08.2012)

    Gezerre um das Menschenrecht Inklusion: Eine gehörlose Schülerin in den Mühlen der Bürokratie

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Hessen, 14.03.2011 - L 7 SO 209/10

    Verpflichtung des Sozialhilfeträgers zur Kostenübernahme für einen

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 165/11
    Die elterliche Schulwahl (hier Regelschule) führt nicht zwangsläufig zur Rechtsfolge einer Übernahme der Folgekosten im Wege der Eingliederungshilfe (entgegen Hessisches LSG vom 14.03.2011, Az.: L 7 SO 209/10 B ER).

    Der Beschluss des SG Frankfurt (vom 13.10.2010 - S 30 SO 229/10 ER) ist inzwischen, wie auch schon vom SG angeführt, vom Hessisches Landessozialgericht bestätigt worden (Beschluss vom 14.03.2011, Az.: L 7 SO 209/10 B ER).

  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 165/11
    Die frühere Rechtslage ist insoweit überholt, dass die Schulbehörde ein schulrechtliches Bestimmungsrecht hat, welches nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.04.2005 - BVerwG 5 C 20.04 - (BVerwGE 123, 316) auch die Sozialhilfebehörde bindet (vgl. dazu auch die Fortführung in der Entscheidung zum "integrativen Mehrwert" vom 26.10.2007, Az.: 5 C 35/06).
  • BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 35.06

    Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 165/11
    Die frühere Rechtslage ist insoweit überholt, dass die Schulbehörde ein schulrechtliches Bestimmungsrecht hat, welches nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.04.2005 - BVerwG 5 C 20.04 - (BVerwGE 123, 316) auch die Sozialhilfebehörde bindet (vgl. dazu auch die Fortführung in der Entscheidung zum "integrativen Mehrwert" vom 26.10.2007, Az.: 5 C 35/06).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 165/11
    16 Das Existenzminimum (Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 GG) iS der Rechtsprechung des BVerfG vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. ist im vorliegenden Fall nicht gefährdet (vgl. dazu Beschluss des erkennenden Senats vom 07.09.2010, Az.: L 8 SO 151/10 B ER m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 165/11
    Dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen (insbesondere auch zu den Wahrscheinlichkeitsanforderungen, siehe dazu unten) umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen wiegen (Beschluss des BVerfGE vom 12.05.2005, BvR 569/05, NVwZ 2005, 927 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 165/11
    Aus Gründen effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Grundgesetz) sind dabei die insoweit zu stellenden Anforderungen mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz zu modifizieren (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 165/11
    Aus Gründen effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Grundgesetz) sind dabei die insoweit zu stellenden Anforderungen mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz zu modifizieren (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236).
  • LSG Hessen, 22.11.2010 - L 9 SO 7/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 165/11
    Auch sonstige grundrechtsrelevante Rechtsgüter sind bei der Ablehnung einer Anordnung nicht maßgeblich beeinträchtigt (vgl. zum Recht auf körperliche Unversehrtheit im Beschluss des Senats vom 16.08.2007, Az.: L 8 B 799/07 SO ER und vom 21.12.2010, Az.: L 8 SO 243/10 B ER sowie den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 22.11.2010, Az.: L 9 SO 7/09).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2010 - 2 ME 278/10

    Verlangen der Zuweisung eines behinderten Schülers mit einem festgestellten

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 165/11
    So kann nach dem Beschluss des OVG Lüneburg vom 16.09.2010 (Az.: 2 ME 278/10) die Zuweisung eines behinderten Schülers mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung an eine wohnortnähere Regelgrundschule zurzeit nicht mit dem Hinweis auf Art. 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - BRK - (UNBehRÜbk) verlangt werden.
  • LSG Bayern, 21.12.2010 - L 8 SO 243/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnungsgrund - Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege

    Auszug aus LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 165/11
    Auch sonstige grundrechtsrelevante Rechtsgüter sind bei der Ablehnung einer Anordnung nicht maßgeblich beeinträchtigt (vgl. zum Recht auf körperliche Unversehrtheit im Beschluss des Senats vom 16.08.2007, Az.: L 8 B 799/07 SO ER und vom 21.12.2010, Az.: L 8 SO 243/10 B ER sowie den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 22.11.2010, Az.: L 9 SO 7/09).
  • LSG Bayern, 07.09.2010 - L 8 SO 151/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund - Sicherung des

  • LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VG 5/11

    Wegen Prozesskostenhilfe

  • LSG Bayern, 16.08.2007 - L 8 B 799/07
  • SG Frankfurt/Main, 13.10.2010 - S 30 SO 229/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Übernahme von Kosten für einen den Schulbesuch

  • LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 29/18

    Erforderlichkeit von Fahrtkosten bei Maßnahmen der Eingliederungshilfe

    Die Wahl der Einrichtung kann die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen der Eingliederungshilfe nicht ersetzen (zur Schulwahl LSG Bayern vom 02.11.2011, L 8 SO 165/11 B ER juris Rn 29).
  • LSG Bayern, 19.07.2018 - L 18 SO 249/17

    Leistungen, Eingliederungshilfe, Bescheid, Bewilligung, Behinderung, Einkommen,

    Die Schulauswahl durch die Eltern (vgl. auch Art. 41 Abs. 1 S. 3 BayEUG: "die Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchem der im Einzelfall rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden schulischen Lernorte ihr Kind unterrichtet werden soll") ersetzt nicht die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen der Eingliederungshilfe (LSG Bayern vom 02.11.2011, L 8 SO 165/11 B ER juris Rn 29).
  • LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 249/17

    Übernahme von Fahrtkosten für den Schulbesuch eines Behinderten als Leistung der

    Die Schulauswahl durch die Eltern (vgl. auch Art. 41 Abs. 1 S. 3 BayEUG: "die Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchem der im Einzelfall rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden schulischen Lernorte ihr Kind unterrichtet werden soll") ersetzt nicht die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen der Eingliederungshilfe (LSG Bayern vom 02.11.2011, L 8 SO 165/11 B ER juris Rn 29).
  • SG Fulda, 28.08.2013 - S 7 SO 50/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Der Beklagte vertiefte hierin seine Ausführungen aus dem Ausgangsbescheid und berief sich ergänzend auf den Beschluss des BayLSG vom 02.11.2011 (Az.: L 8 SO 165/11 B ER, Juris).

    Ebenso wenig vermag das Gericht der Auffassung des Beklagten zu folgen, soweit sich dieser auf den Beschluss des BayLSG (Az.: L 8 SO 165/11 B ER, Juris) beruft.

  • LSG Hessen, 14.05.2014 - L 4 SO 303/11
    Abschließend werde auf den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 2. November 2011 (Az. L 8 SO 165/11 B) hingewiesen.
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